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Die Mischna

Die Bezeichnung „Mischna“ leitet sich von dem hebräischen Verb „schana“ (שנה) ab, das „wiederholen“ und im übertragenen Sinn „lernen“ bedeutet. „Mischna“ kann 1)   das Lernen schlechthin 2)   die mündliche Lehre insgesamt 3)   die Lehre eines Lehrers und 4)   das um 200 endredigierte rabbinische Religionsgesetz bezeichnen. Natan ben Jechiel (1035 - ca 1110) erklärt „Mischna“ als „das zweite (das Wiederholte) gegenüber der Tora“. Dies entspricht der Auffassung der Kirchenväter, die „Mischna“ mit deuterosis übersetzten. Die Mischna, das rabbinische Religionsgesetz, besteht aus sechs Hauptteilen oder Ordnungen (sedarim). Jede Ordung enthält zwischen 7 und 12 Traktaten (massekhtot). Die Traktate wiederum bestehen aus einer bestimmten Zahl von Kapiteln (peraqim). Die Kapitel schließlich enthalten verschiedene Lehrsätze, die Mischnajot.
         




Die Ordnungen der Mischna

1.   Seraim - זרעים
2.   Moed - מועד
3.   Naschim -נשים
4.   Nesikin נזיקים -
5.   Qodaschim קדשים -
6.   Toharot -תהרות

Die hier vorgestellte Ordnung entspricht der traditionellen Reihenfolge und stimmt mit der Aufzählung des Schimon ben Laqisch im babylonischen Talmud, Traktat Schabbat 31a, überein.

Seraim

Die erste Ordnung „Seraim“, Samen, enthält alle Verordnungen zur Landwirtschaft und die damit einhergehenden Abgaben an Priester und Leviten (= Steuern). Eine Ausnahme bildet der erste Traktat, Berakhot, Segenssprüche, der Bestimmungen zu den verschiedenen Gebetszeiten und den Gebeten selbst enthält.

Moed

Die zweite Ordnung „Moed“, Festzeiten, enthält die Vorschriften zu Fest- und Feiertagen und Schabbat.

Naschim


Die dritte Ordnung enthält das Frauenrecht: Jebamot, Erklärungen zur biblisch vorgeschriebenen Schwagerehe (Dtn 25,5-10), über Hochzeits­verschreibungen (Ketubbot); Scheidebriefe (Gittin), und die Antrauung und Verlobung (Qidduschin). Der Traktat Sota, über die des Ehebruchs verdächtigte Frau, regelt die in Nu 5,11-31 vorgeschriebene Eifersuchts­zeremonie. Die Traktate Nedarim, über Gelübde und ihre Aufhebung (Nu 30) sowie Nasir, über das Enthaltungsgelübde des Nasir (Nu 6) pas­sen inhaltlich insofern in diese Ordnung, als auch die Problematik dis­kutiert wird, wie Gelübde von Frauen zu handhaben sind.

Nesikin


Die vierte Ordnung, „Beschädigungen“ enthält das Zivil- und Strafrecht. Außerdem werden die Traktate „Avoda Sara“, über den Götzendienst, „Avot“, die Sprüche der Väter und „Horajot“, über irrtümlich erfolgte religionsgesetzliche Entscheidungen angefügt.

Qodaschim


Die fünfte Ordnung, „Heiliges“ archiviert die Anweisungen für den Tempelkult, Schlachtopfer, Speiseopfer, die Auslösung der Erstgeburten etc. Sie enthält aber auch den Traktat „Keritot“ über die Ausrottungs­strafe, die Ex 12,15 erwähnt. Diese Strafe des plötzlichen Todes im Alter zwischen 20 und 50 wird vom Himmel geschickt, um vorsätzlich began­gene Sünden zu strafen. Ebenso beschäftigt sich der nachfolgende Trak­tat „Meila“ mit Übertretungen, speziell der im Tempel veruntreuten Ga­ben (Nu 5,6-8; Lev 5,15f).

Toharot


Die sechste Ordnung, „Reinheiten“ enthält alle Vorschriften um Unrein­heiten zu vermeiden, die von der Einhaltung des Kultes und dem Feiern der Feste abhalten. Ebenso werden die Zeremonien beschrieben, wie je­mand nach erfolgter Unreinheit sich von dieser reinigen kann. Neuer Absatz

Die Reihenfolge der Mischna-Traktate innerhalb der 6 Ordnungen ist nicht einheitlich überliefert. Die gebräuchlichste Reihenfolge entspricht (bis auf die Folge Nazir, Gittin, Sota) der des  Maimonides (1138-1204) in der Einleitung zu seinem arabisch verfassten Mischna-Kommentar, der aber bereits 1297 in vollständiger hebräischer Übersetzung vorlag.



        


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